Es ging aber ja um Entschädigung... (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 09.07.2024, 11:33 (vor 190 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Dienstag, 09.07.2024, 11:34

Stimmt der Fahrgast hatte zwar einen immateriellen Schaden (Verspätung am Zielort >60min) aber keinen finanziellen Schaden, da er die Fahrkarte nicht bezahlt hat und somit auch keine Schlechtleistung zum vollen Fahrpreis erhalten hat.


Das ist doch zum Beispiel bei Dienstreisen auch völlig egal. Ich als Reisendes habe - logischerweise - nichts für die Fahrt bezahlt, bekomme aber trotzdem eine Entschädigung, wenn ich zu spät komme. Das gleiche Prinzip dürfte hier eigentlich auch gelten.

Und den Gutscheincode bekommt dann dein Arbeitgeber/Dienstherr? Bzw. werden erstattete Beträge dann auch alleine wieder für Dienstreisen eingesetzt? Oder wie ist das compliancetechnisch bei euch so geregelt?
Im konkreten Fall dieses threads fehlt mir allerdings noch die Angabe, wie hoch die Entschädigung denn ausfallen müsste, wenn aus dem Fahrschein kein Preis ersichtlich ist, welcher als Berechnungsgrundlage herangezogen werden könnte.


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