Semestertickets und fahrpreisabhängige Entschädigungen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 22:24 (vor 213 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 22:28

Semestertickets werden doch aber auch direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund bezahlt? Von daher passt das in die Logik.

Der Anteil, der über einen erhöhten VS-Beitrag (zunächst an die VS) entrichtet wird, nicht. Hier wird aber meistens der genaue Anteil veröffentlicht, der dann für die Fahrpreisentschädigung herangezogen wird.

Bei Hotelgästekarten oder Kombitickets ist der Anteil, den die Bahn bzw. der Verbund erhält in der Regel nicht ersichtlich.

Im Deutschlandtarif ist beim Garmischer Skiticket z.B. ein Fahrpreis ausgewiesen:

Nr. 5.5.5 Teil G TB DT:

(...)

Für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach Artikel 17 der europäischen Fahr-gastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2021/782) des europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wird für die Beförde-rung auf der Eisenbahn ein Fahrpreis von 21 € für Kinder und Jugendliche, bzw. 22,50 € für Erwachsene zugrunde gelegt.

Bei der Gästekarte Ostallgäu dagegen nicht. Hier ist von unentgeltlicher Beförderung die Rede. Nr. 5.4.4 Teil G TB DT:

Beförderungsentgelt:
Die Nutzung der Züge ist mit Gästekarte Ostallgäu unentgeltlich.

Damit stellt sich aber die Frage, ob bei Gästekarten im Zweifel nicht die gesamte Kurtaxe herangezogen werden müsste. Andernfalls wäre der Artikel 19 der VO (EG) 2021/782 nämlich ausgehebelt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum