Es ging aber ja um Entschädigung... (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.07.2024, 10:23 (vor 215 Tagen) @ Fernverkehr1991
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 09.07.2024, 10:24

Und eine Entschädigung steht ja - im Gegensatz zur Erstattung - eigentlich dem geschädigten (hier: der Person, die zu spät kam) zu, und nicht dem zahlenden.

Dass dem Reisenden keine Erstattung des Fahrpreises zusteht, wenn er nicht selbst bezahlt hat, sollte selbstverständlich sein.

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Weg mit dem 4744!


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