Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 17:52 (vor 200 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 17:53

Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.

Danke! Klar, wenn nichts an Erfrischungen/Mahlzeiten ausgegeben wurde, müssen entstandene Kosten ersetzt werden.

Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde

Davon war ja aber nirgends die Rede. Im Gegenteil hat Friederau ja sogar von einer Verpflegungspauschale geschrieben, die ich auch mit deiner Fundstelle nicht wirklich begründet sehe.

Im Beitrag später, auf den Du Dich auch bezogen hattest, schrieb er allerdings von Verpflegungsaufwand und das finde ich wiederum recht eindeutig.

Meine Vermutung, was er mit Verpflegungspauschale meint:
Friederau hat sehr viel getrunken und gespeist und will einen Anteil davon zurück, was eben der Verspätung entsprechend angemessen wäre.


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