Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Allgemeines Forum)

sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 11:12 (vor 222 Tagen) @ Friederau

Mir geht es ja nicht um eine Rückerstattung des Fahrpreises,

Davon hab ich ja auch nicht geschrieben. Der zitierte Artikel 19 heißt "Entschädigung" und eben nicht "Erstattung."

sondern um eine Entschädigung für die erlittene Verspätung und ggf. Verpflegungspauschalen. Und dann muss sich diese Entschädigung natürlich auch irgendwie berechnen.

25% von 0 ist 0.
50% von 0 ist 0.
Die Entschädigung beträgt 0 €, weil sich die Entschädigung am vollen Preis berechnet, den du für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hast.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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