auch keine Entschädigung mit Schwerbehindertenfreifahrt (Allgemeines Forum)

401 051-ICE884, HESD, Dienstag, 09.07.2024, 15:11 (vor 193 Tagen) @ Friederau
bearbeitet von 401 051-ICE884, Dienstag, 09.07.2024, 15:12

Hotel/ Taxikosten sind nicht angefallen.
Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.

Klar habe ich für das Ticket selbst nichts bezahlt, aber dass dadurch jegliche Entschädigung im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung obsolet sein soll, leuchtet mir nicht ein.
PS: Regulär hätte das Ticket hin/rück einen Preis von ca. 320€ gehabt

Hallo,

ich bekomme mit der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis auch keine Entschädigung, ist so festgelegt, obwohl man dafür 47€ im 1/2 Jahr oder 93€ im Jahr bezahlt, auf der Wertmarke ist eben ein Preis angegeben,
aber das ist eben die Gebühr für die Freifahrt, und nicht ein Fahrpreis, da das Geld beim Amt bleibt, und die Unternehmen aus einen ganz anderen Topf bezahlt werden.

Das ist für mich in diesem Fall vergleichbar.

Alles andere bei den Fahrgastrechten, steht einen genau so zu, nur eben keine Entschädigung,
ein kleinen Vorteil hat das, man kann dann einen Fernzug benutzen und bekommt den Fahrpreis, den man erst mal bezahlen muss, über die FGR zurück, das ist das was beim Deutschlandticket ja ausgeschlossen wurde, da es eine erheblich ermäßigte Fahrkarte zählt.


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