Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Allgemeines Forum)

sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 16:16 (vor 222 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 16:18

Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.

Danke! Klar, wenn nichts an Erfrischungen/Mahlzeiten ausgegeben wurde, müssen entstandene Kosten ersetzt werden.

Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde

Davon war ja aber nirgends die Rede. Im Gegenteil hat Friederau ja sogar von einer Verpflegungspauschale geschrieben, die ich auch mit deiner Fundstelle nicht wirklich begründet sehe.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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