auch keine Entschädigung mit Schwerbehindertenfreifahrt (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 15:56 (vor 221 Tagen) @ 401 051-ICE884

Hallo,

ich bekomme mit der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis auch keine Entschädigung, ist so festgelegt, obwohl man dafür 47€ im 1/2 Jahr oder 93€ im Jahr bezahlt, auf der Wertmarke ist eben ein Preis angegeben,
aber das ist eben die Gebühr für die Freifahrt, und nicht ein Fahrpreis, da das Geld beim Amt bleibt, und die Unternehmen aus einen ganz anderen Topf bezahlt werden.

Das ist für mich in diesem Fall vergleichbar.

Wobei bei Semestertickets dann wieder Fahrpreisentschädigungen bezahlt werden.
Ganz so einfach ist es dann irgendwie doch nicht.


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