JA ! Das Wort KANN ist entscheidend (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Montag, 07.06.2010, 19:09 (vor 5888 Tagen) @ Jogi

Nach Lektüre des BPersAuswG bin ich überrascht (Link dazu)
Gemäß § 1,1 ist man verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. (eigene Hervorhebung)

In § 4,1 heißt es dagegen: Der Personalausweis [kann] auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden.

@Jogi:
Der Ausweis kann auch im nicht-öffentlichen Bereich verwendet werden, muss aber nicht. D. h. jedermann hat das Recht Verträge auch ohne die Vorlage eines Ausweises zu schließen.

(Ausnahme hierzu sind Bargeldtransaktionen über 15.000,-- Euro nach den künstlich geschaffenen Geldwäscheparagraphen.)

Ich selbst schließe keine Verträge, wenn mir irgendjemand meine persönlichen Daten abnehmen will. Alleine das Vorhandensein einer Ausweiskopie und Ausweisnummer lädt direkt zu kriminellem Verhalten (auf Seiten des Unternehmens) ein. Also keinen Handyvertrag mit Ausweis abschließen, sondern lieber prepaid.

Übrigens nimmt PAYPAL die Ausweisprüfung anders und einfacher vor: Nachdem man ein Bankkonto nach der künstlichen Verschärfung der Rechtslage in 1997 nur noch mit Ausweis bekommt, kann man eine einfache Form der Identitätsprüfung auch durch hin- und her überweisen vornehmen !


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