Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 14:40 (vor 5680 Tagen) @ liebe70

Wenn man einen Kaufvertrag abschließt, der teilweise rechtlich nichteindeutige Klauseln enthält, dann ist der Kaufvertrag mit Ausnahme dieser Klauseln gültig. Einzelheiten wird Dir ein Jurist gern erklären.

Das ist mir klar, allerdings sehe ich eben keine rechtlichen Uneindeutigkeiten. Es ist geregelt, dass ich "ermächtigten Behörden" den BPA vorlegen muss, allerdings nicht, dass niemand anderes das Recht dazu hätte. Und da ist es legitim, die Pflicht des Ausweisens bei personengebundenen Tickets in die AGB aufzunehmen, was dann m.E. auch wirksam ist. Es muss ja auch kein BPA sein, sondern eine Bahncard, Führerschein usw. reicht - es sind ja alles Lichtbildausweise.


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