Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 07.06.2010, 18:32 (vor 5888 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von liebe70, Montag, 07.06.2010, 18:32

Hm, solch ein Passus wäre doch mit Verweis auf das von Ralf weiter oben genannte Bundespersonalausweisgesetz nichtig - außer der Vertrag steht über dem Bundesrecht, was ich bezweifle.


Wie gesagt: Dort, was Ralf zitiert hat, steht, dass bestimmte Behörden den Ausweis sich zeigen lassen dürfen. Dort steht aber nicht, dass es niemand anders darf! Wenn es vorher vereinbart worden ist, ist nichts dagegen einzuwenden.

Nur weil im Gesetz steht, daß bestimmte Behörden den Ausweis sehen dürfen, heißt das noch lange nicht, daß andere das auch dürfen. Sonst könnte jeder X-beliebige auf der Straße Einblick in Deinen Perso nehmen. Würdest Du dem zustimmen?

Das ist genau das Gleiche, daß alles was nicht verboten ist, automatisch auch erlaubt ist.

Gruß, Ralf

PS: Ist die Bahn eine Behörde? -> Nein!


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