Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

Jogi, Montag, 07.06.2010, 16:31 (vor 5679 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Jogi, Montag, 07.06.2010, 16:34

Kassenbeleg??


Inwiefern beweist der, dass ich die Fahrkarte gekauft habe?
Der eBay-Verkäufer kann mir genauso gut seinen Kassenbeleg mitschicken.

Gar nicht. Es obliegt also der DB genau zu beweisen, dass du das Ticket den AGB widersprechend erworben hast. Sollte so ein Fall je vor Gericht verhandelt werden, bräuchte es meiner Meinung nach eine zeitlich lückenlose Beweiskette, quasi beginnend an der Ladentheke, endend auf der Anklagebank. Und das alles nur um jede Möglichkeit auszuschließen, dass legal bekommen zu haben. Dieser Gedanke karikiert ja schon das Recht auf die eigene Privatssphäre, bevor er zu Ende gedacht wurde. Erst wenn das der Fall ist, wärst du an der Reihe entsprechende Gegenbeweise zu bringen.

Wir sehen, die ganze Sache ist hypothetisch ohne Ende. Somit finde ich die ganze Diskussion in diesem Stadium irgendwie sinnlos *schulter-zuck*

Und jetzt sind wir mal ehrlich: so lange die Tickets nicht geklaut wurden entsteht der DB kein Schaden, oder? Sie hat mit 30,50 Euro pro Fahrt gerechnet, die kriegt sie. Das Verhältnis zwischen Kosten (Anwalt, Beweise sammeln, ...) und Nutzen (Schadenersatz) dürfte beim Streitwert eines Ticketheftchens nichtig sein.

Der einzig Gelackmeierte ist der, der bei eBay deutlich mehr als die 122 Euro zahlt. Und das ist bei dem Teil meistens der Fall, auch wenn auf den Bildern der Preis deutlich zu sehen ist... :) Aber mehr als 10 Prozent vom Einkaufspreis beträgt der Gewinn selten (Nein, hab ich nicht selber ausporbiert, aber viele Auktionen beobachtet - und mich köstlich darüber amüsiert).

Grüße, Jogi


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