Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 07.06.2010, 14:36 (vor 5679 Tagen) @ Fabian318

So kann sie zwar fordern, daß der Reisende seinen vollständigen Namen in das Ticket einträgt, aber der Zub darf den Namen mittels BPA nicht prüfen, siehe PersAuswG, §1(1):

Auch nicht, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat, was er mit dem Fahrkartenkauf (siehe AGB) ja tut?

Wenn man einen Kaufvertrag abschließt, der teilweise rechtlich nichteindeutige Klauseln enthält, dann ist der Kaufvertrag mit Ausnahme dieser Klauseln gültig. Einzelheiten wird Dir ein Jurist gern erklären.

Was mich am meisten wundert: Beim allersten LIDL-Tchibo-Aldi-Ticket gab es die Namenspflicht auch. Bei den letzten Tickets dieser Art, gab es die Pflicht des Namenseintrags nicht (war auch kein entsprechendes Feld da) - und jetzt gibt es den Namenseintrag wieder?

Gruß, Ralf


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