Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

Steffano, Montag, 07.06.2010, 13:50 (vor 5679 Tagen) @ liebe70


"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; ..."

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden. Wie die Personalienüberprüfung von sonstigen Reisenden (also alle Personen, die nach Art.116GG keine Deutsche sind) vonstatten zu gehen hat, ist nicht bzw. in deren Paßgesetzen geregelt. Dort wird aber keineswegs stehen, daß Zub der DB AG in die jeweilige Personen-ID-Card Einsicht nehmen dürfen.

rein Theoretisch könnte man mit dem Saturn-Ticket einmal Fahren und weitergeben wenn der ZuB nichtmal den Ausweis sehen darf. Dann braucht auch nichtmal ein Name eingetragen werden, denn überprüft werden kann es ja nicht.

Es wird aber meist so gehandhabt das kein Ausweis verlangt wird. Aber es gibt auch ZuB die den sehen wollen.

Das ist mit einen der Gründe warum ich von diesen Tickets nix halte.

Grüße

Steffano


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