Ergänzung (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 14:31 (vor 5680 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.06.2010, 14:33

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden.

Dort steht nicht, dass der BPA niemand anderem vorgezeigt werden muss. Nach meiner Auffassung ist es im gegenseitigen Einverständnis (Kauf der Fahrkarte -> Anerkennung der AGB) durchaus möglich, dass der Reisende einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen muss.

Viel interessanter ist es, ob man beispielsweise zur Fahrt mit einem Kinderfahrausweis einen Ausweis vorlegen muss, um die Berechtigung nachzuweisen. Dies steht so nirgends in den AGB.


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