Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 13:59 (vor 5679 Tagen) @ liebe70

So kann sie zwar fordern, daß der Reisende seinen vollständigen Namen in das Ticket einträgt, aber der Zub darf den Namen mittels BPA nicht prüfen, siehe PersAuswG, §1(1):

Auch nicht, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat, was er mit dem Fahrkartenkauf (siehe AGB) ja tut?


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