Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 07.06.2010, 15:41 (vor 5680 Tagen) @ cyberle

Das mit dem Ausweis könnte man jetzt wieder so ausweiten bis es nicht mehr geht.

Schon 2008 bestätigte mir meine Personalchefin, daß das Zub den Namenseintrag auf dem Ticket nicht bzw. nur eingeschränkt kontrollieren kann. Ich kann den Reisenden bitten, mal Einsicht in seinen BPA zu nehmen. Das war es auch schon. Lehnt er ab, kann ich zwar die Landes-/Bundespolizei holen, um die Personalien prüfen zu lassen, aber das würde ich mir auch sehr überlegen.

... das der BPA ein öffentliches Dokument ist und nicht einbehalten werden darf.

Der BPA ist ein öffentliches Dokument? Das wage ich zu bezweifeln. Er iest ein amtlöiches Lichtbilddokument und Eigentum der BRD. Aus diesem Grund darf er nicht als Pfand hinterlegt werden.

Die Bahn hat durchaus das Recht einen Weiterverkauf zu verbieten.

Das Recht bezweifelt auch niemand, nur beweisen mußt Du es, daß da jemand dagegen verstößt.

Gruß, Ralf


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