Vertrauenswürdiges Angebot? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.06.2010, 18:49 (vor 5679 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.06.2010, 18:51

Nur weil im Gesetz steht, daß bestimmte Behörden den Ausweis sehen dürfen, heißt das noch lange nicht, daß andere das auch dürfen. Sonst könnte jeder X-beliebige auf der Straße Einblick in Deinen Perso nehmen. Würdest Du dem zustimmen?

Es steht dem Gesetz aber nicht entgegen, dass anderweitige Vereinbarungen über den Umgang mit dem BPA getroffen werden. Stünde in dem Gesetz, dass ausschließlich gewisse Behörden die Befugnis erhalten, den Perso zu sehen, wären die AGB in diesem Teil nichtig. Dies ist also nicht der Fall, so dass ich nach wie vor nicht erkennen kann, weshalb der entsprechende Passus in den AGB nichtig sein sollte. Gut, jeder darf da natürlich seine eigenen Auffassungen haben ;-)

Wenn ich dich nochmal zitieren darf:

Man muß einen BPA besitzen (der kann auch zu Hause liegen) und muß nur einer "zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" (was das Zub aber nicht ist) vorgezeigt werden.

Das von mir markierte Wörtchen würde deine Auffassung bestätigen, allerdings kann ich das nicht dem entsprechenden Gesetz entnehmen.

PS: Ist die Bahn eine Behörde? -> Nein!

Vielleicht sind die entsprechenende AGB wirklich schon so alt? ;-)

Gruß,
Fabian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum