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gnampf, Sonntag, 18.12.2022, 14:01 (vor 1233 Tagen) @ chriL999

Betrug setzt in der Regel einen Vorsatz bzw. eine Absicht dahinter voraus.

Was man bei Leuten wie dir dann annehmen kann, da dir die Unterschiede bekannt sind.

Ich habe mit der Dame vom Servicecenter gesprochen (zumindest sie sollte ja die Regeln kennen), da das Servicecenter zunächst eine Erstattung abgelehnt hat.

Ja, der war gut, deswegen entscheidet sie ja auch über die Fälle, und nimmt nicht nur das was du sagst auf damit jemand anders den Fall weiter bearbeitet ;-)

Die ganz klare Aussage von ihr war, dass es nur darum geht, ob man am Ziel angekommen ist oder nicht. Mehr interessiert sie nicht und ja, die vom Benutzer online eingegebenen Daten kommen auch vielfach nicht so an wie eingegeben.

Tja, da siehst du dann ja das sie keine Ahnung hatte. Denn in den Fahrgastrechten macht es einen sehr bedeutenden Unterschied ob du die Reise nur abgebrochen hast, oder auch zurück gefahren bist. Im ersten Fall gibts nur einen Teilpreis retour, im anderen Fall das ganze Ticket. Zu behaupten es würde keinen Unterschied machen ist also einfach nur falsch. Aber das weisst du ja selbst.

Telefongespräche dürfen auch nicht aufgezeichnet werden, aber diese Aussagen passen ziemlich gut ins Bild bzw. zu der Aussage, dass online übliche Fälle nicht wissentlich und zum möglichen Nachteil des Kunden (Irreführung) einfach weggelassen werden dürfen.

Natürlich dürfen Telefongespräche aufgezeichnet werden, wenn die Gesprächspartner damit einverstanden sind. Das sagt aber nichts über die Verbindlichkeit der Aussagen aus.

Selbst ein Grund für den Abbruch der Fahrt sei angeblich gar nicht notwendig, würde jedoch im Kontext der FGR keinen Sinn machen.

Stimmt, ein Grund für den Abbruch, oder die Heimfahrt, etc. ist nicht nötig. Die Angabe erhöht allerhöchstens die Glaubwürdigkeit deiner Ausführungen.

Aber gut, der Hr. Vorsitzende Richter hat das letzte Wort - aber auch er kann sich mal irren.

Dann steht es dir ja zu vor die nächste Instanz zu ziehen.
In der Praxis wird es leider nicht dazu kommen, weil weder zu befürchten ist das man eine Betrugsanzeige gegen dich erstattet, noch das du vor Gericht deine "Ansprüche" geltend machen würdest.


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