Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Donnerstag, 08.12.2022, 13:19 (vor 1113 Tagen) @ Knochendochen

Doch, weil es so in der Fahrgastrechteverordnung steht

Wie häufig wird die Reise denn tatsächlich *abgebrochen", nachdem wie in diesem konkreten beispiel bereits weit über 90% der Reisestrecke absolviert wurde?

Dann kann ja meinetwegen der anteilige preis nach einer wie auch immer garteteten Formel errechnet werden.

Aber dann stellt sich die Frage nach des Kosten für die PKW-Abhlung nicht mehr.


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