Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Allgemeines Forum)

Pfälzer, Mittwoch, 07.12.2022, 16:55 (vor 478 Tagen) @ Artur Donar

Hallo,

Wird sowas von SC FGR gezahlt, wenn es die letzte Verbindung des Tages war?

ich hatte vor drei oder vier Jahren einmal einen ähnlichen Fall:

Nach über 600 km habe ich meine Fahrt 10 km vor dem Ziel abgebrochen, da der letzte Regionalzug des Tages dorthin wegen einer witterungsbedingten Streckensperrung ausgefallen war. Ich habe mich dann am Umsteigebahnhof abholen lassen, den Fall gegenüber dem SC-FGR als formloses Schreiben formuliert und nach einem guten Monat die Entschädigung über 30 ct pro km einfach für 13 km Fahrtstrecke (die Straße ist etwas umwegiger als der direkte Schienenweg) erhalten. Möglicherweise hätten sie die 30 ct / km auch zweifach (also auch für die "Leerfahrt" meines "Chauffeurs" zum Bahnhof) gezahlt, wenn ich in dem Schreiben deutlich gemacht hätte, dass zur Abholung eigens eine Person mit Pkw vom Zielort zum Bahnhof anreisen musste. Denn das ist zwar meistens, aber nicht immer der Fall. Es könnte ja theoretisch auch sein, dass mich jemand z. B. auf dem Rückweg von der Spätschicht mitgenommen hätte, der die Strecke ohnehin gefahren wäre.

Über die Teilerstattung der nicht genutzten Fahrstrecke der Fahrkarte kann ich aber leider keine Auskunft geben. Die stand mir nämlich nicht zu, da ich meine Streckenführung bereits zuvor im Fahrtverlauf geändert habe, um überhaupt noch so nahe wie an dem Abend möglich an das Ziel heran zu kommen. Denn wie so oft, wenn ein kleines Lüftchen weht, wurde das komplette Pfalznetz über Stunden flächendeckend eingestellt. Der Fahrtabbruch wurde zwar im Antwortschreiben des SC-FGR vermerkt, aber eben ohne Erstattung. Dafür wurde mir aber immerhin noch 25% Rückerstattung des gesamten Fahrpreises wegen 80 Minuten Verspätung am Bahnhof des Fahrtabbruchs zugestanden.

Freundliche Grüße aus dem Süden!


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