Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Donnerstag, 08.12.2022, 09:19 (vor 1240 Tagen) @ EK-Wagendienst

Der Anteil wird berechnet, indem man den Anteil berechnet, den ein Flexpreis für die gefahrene Strecke bezogen auf einen Flexpreis für die Gesamtstrecke einnimmt, und diesen Prozentsatz dann mit dem Ticketpreis multipliziert.


ok, und wie ist das dann wenn der Maximalfahrpreis in beiden fällen erreicht ist, 1000 km in Deutschland zu fahren ist ja nicht so häufig.

Was muss denn da erstattet werden?

Wenn die geplante Fahrt über 1000km 100€ gekostet hat.
Wenn diese nach 900 abgebrochen wird und 900km auch 100€ gekostet *hätte* gibt es doch keinen Grund, irgendwas von Fahrpreisdifferenz auszugleichen.


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