? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 07.12.2022, 15:28 (vor 1241 Tagen) @ Artur Donar

Macht man sich strafbar bzw ist es Betrug, wenn man trotzdem einen Fahrtabbruch beantragt, ohne zurückgefahren zu sein?

Naja, es ist der falsche Fall. Wenn du die Fahrt abbrichst und zurueck faehrst, dann hast du Anspruch auf Erstattung des vollen Fahrpreises. Brichst du die Fahrt ab ohne zurueck zu fahren, dann hast du nur Anspruch auf Erstattung des nicht genutzten Abschnitts.
Insofern ja, wenn du die volle Rueckerstattung nimmst obwohl sie dir nicht zusteht, und das aufgrund deiner falschen Angaben erfolgt ist, dann duerfte das als Betrug zaehlen wenns auffaellt.

Bietet das Online-Formular nicht die passenden Moeglichkeiten, dann musst du im Zweifel auf offline zurueck greifen, mit oder ohne Formular.


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