? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Allgemeines Forum)

sibiminus, Donnerstag, 08.12.2022, 10:54 (vor 499 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 08.12.2022, 10:57

Gezahlt wird (oder wird nicht) im Allgemeinen trotzdem vom SC FGR, vom Anspruch hat Artur Donar gar nicht geschrieben. Ob das im Auftrag der EVU erfolgt hat ja nichts mit der Aussage zu tun.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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