Rechtssichere Alternative (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Mittwoch, 07.12.2022, 15:15 (vor 1112 Tagen) @ Artur Donar

Nun heißt es bei der Beantragung der Entschädigung, wenn man einen Fahrtabbruch wünscht, im online Formular der DB:
„ Ich bin zwar losgefahren, habe aber aufgrund von Verspätung, verpasstem Anschluss oder Zugausfall die Reise abgebrochen und bin zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren.“ Wobei die letzten Worte fett hervorgehoben sind.

Macht man sich strafbar bzw ist es Betrug, wenn man trotzdem einen Fahrtabbruch beantragt, ohne zurückgefahren zu sein?

Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder
habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls
zurückgefahren) – bitte Originalbelege beifügen

Was sagst Du zu der Formulierung?

Gäbe es hier

MfG Hansjörg


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