? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Mittwoch, 07.12.2022, 15:25 (vor 1240 Tagen) @ Artur Donar
bearbeitet von Knochendochen, Mittwoch, 07.12.2022, 15:26

Ja, das wäre meines Erachtens schon Betrug, wenn man angibt, man wäre zurückgefahren, obwohl das nicht der Fall war. In diesem Fall bekommt man ja den vollen Fahrpreis erstattet, obwohl einem nur eine Teilerstattung des nicht genutzten Anteils zustände. Dieser Fall, dass man die Fahrt abbricht, aber nicht zurückfährt, lässt sich sowohl durch das Online- als auch das Papierformular nicht richtig abbilden, deshalb würde ich einfach einen formlosen Breif hinschicken. Oder du beantragst einfach Verspärungsentschadigung für die verspätete Ankunft am Zielbahnhof, je nach dem ob das oder ein Abbruch mehr Geld bringt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum