Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 08.12.2022, 16:11 (vor 477 Tagen) @ wachtberghöhle

Nun ja, der bisherige Betreff deutet darauf hin, dass es um die Ausgangsproblematik auch in diesem Strang geht.

Ausgangsfrage war nach einem Fahrtabbruch, später wurde ihm dann halt noch als Tip gegeben, das er besser die Weiterfahrt mit alternativem Verkehrsmittel geltend macht, was in seinem Fall möglich war, da letzte Verbindung des Tages. In anderen Fällen wäre das ggf. nicht möglich, wenn er z.B. um 12 Uhr einfach keine Stunde auf den nächsten Zug warten will. Dann steht ihm der Abbruch zu, aber kein alternatives Verkehrsmittel für die Weiterbeförderung.

Ok. Da ist jetzt die konkrete Frage offen: Wie ermittelt die Bahn tatsächlich die mögliche Differenz statt bis B nur ins doch so schöne C.

Ich lese in anderen Antworten bislang nur Vermutungen und Vorschhläge. zumindest nehme ich das so wahr.

Von meiner Seite her stimmt das auf jeden Fall, wie ich ja auch schon geschrieben hatte, da mir dank BC100 keine praktischen Erfahrungen dazu vorliegen.
In der Realität dürfte der Fall auch eher selten sein, da es meist zielführender sein dürfte die Weiterfahrt geltend zu machen, oder eben zurück zu fahren.

Ok. Jetzt kommt es darauf an, ob wir das Heizöl zum Flexpreis oder Sparpreis bestellt haben.
Flexpreis ist 1€/Liter aber Maximalpreis ist 500€. Es macht alsobeim Endpreis keinen Unterschied, ob ich 500€ für 500liter und 21° bestelle oder 1000Liter für 22°.

Nein, in meinen Augen kommt es da nicht drauf an. Ob es einen Preisdeckel für Heizöl gibt, und somit gesetzlich 1000l das gleiche wie 5000l kosten, spielt keine Rolle. Wenn ich 5000l geordert hab, dann war der Preis je Liter dank Preisdeckel einfach niedriger, als er das bei 1000 oder 500l gewesen wäre. Trotzdem bekomme ich für jeden nicht gelieferten Liter Geld zurück oder muß es nicht zahlen.
Und ja, das hinkt etwas, weil man bei erreichen eines Preisdeckels beim Heizöl dann natürlich immer zum vollen greifen würde, während bei der Bahn kaum einer zusätzliche Umwege einbaut, nur weil er am Höchstpreis angekommen ist. Den es ja auch bei Sparpreisen gibt, da der Sparpreis wohl immer ein prozentualer Rabatt vom Flexpreis ist, diesen also auch nie überschreiten aber theoretisch gleichziehen kann.

Beim Sparpreis ist es wieder schwierig. Da kaufe ich ja pauschal nur 22° zum Festpreis von 399€ ein.

Nee, machst du nicht. Die 22° wären der Besuch beim Konzert in B, aber du hast ja nur den Transport nach B (also die 1000l) gekauft, auch beim Sparpreis. Was du meinst wäre dann eher eine Pauschalreise.


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