? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Allgemeines Forum)

gnampf, Samstag, 10.12.2022, 17:55 (vor 1109 Tagen) @ chriL999

Ein Betrug liegt nur vor, sofern du wissentlich und vorsätzlich z.B. eine Täuschung begehst.

Als normalsterblicher Kunde musst du davon ausgehen, dass die Rückerstattung online dir alle zu erwartenden Möglichkeiten bietet, die Fahrgastrechte entsprechend geltend zu machen.

nein, musst du nicht. Die DB muß dir nichtmals eine Online-Möglichkeit anbieten, genauso muß sie dort nicht alle Fälle abdecken, und tut dies auch nicht.

Sofern dir die Bahn in Ihrem Auswahlmenü bei einem Fahrtabbruch vor dem Ziel nur die Möglichkeit einer Rückkehr zum Ausgangsbahnhof anbietet, also keine Möglichkeit eines Fahrtabbruchs ohne diese Rückkehr, so kannst du dafür auch nicht belangt werden, wenn du dies so markierst.

Wieso nicht? Du wählst dann immerhin einen Punkt der falsch ist, wissentlich. Wenn es den passenden Fall nicht gibt, dann gibt es den halt nicht und man muß schauen warum und wie es anders geht.

Die Bahn bietet wissentlich und schlichtweg diesen Fall nicht an, das darf nicht nachteilig für dich ausgelegt werden. Es ist das einfachste der Welt, diesen Fall online mitaufzunehmen oder eben ein Kommentarfeld für Freitexteingabe zu ermöglichen, so dass der Kunde den Sachverhalt auch erklären kann.

Ist ja auch nicht nachteilig für ihn, da er genug andere Wege zum Einreichen hat. Wie schon gesagt: es gibt keinerlei Verpflichtung überhaupt ein Online-Formular anzubieten, geschweige damit alle Fälle abzudecken.

Macht die Bahn das nicht, gehen etwaige ungenaue Angaben sicher nicht zu Lasten des Kunden, da dieser nicht wissen kann, dass er nun schriftlich ein Formular auszufüllen hat, da eben kein entsprechender Hinweis erfolgt.

Nun, viel Spaß vor dem Richter. Der wird dich sicherlich recht verstört anschauen. Aber manch einer fordert es ja gerne heraus und sollte wohl mal die Quittung dafür bekommen. Fällt wohl nur viel zu selten auf, da die Bahn lieber pauschal alles mögliche berechtigte ablehnt als die kriminellen Fälle zu prüfen und zu verfolgen.


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