Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 07.12.2022, 18:43 (vor 1112 Tagen) @ Pfälzer

doppelte Wegstrecke war bei mir auch kein Problem, aber Erstattung wegen Fahrtabbruch steht dir in so einem Fall ja auch keine zu, du hast die Fahrt ja nicht abgebrochen, sondern mit einem alternativen Verkehrsmittel fortgesetzt, und die Kosten dafür erstattet bekommen. Gäbe es jetzt für die Strecke auch noch etwas vom Fahrkartenpreis zurück hätte man dich ja doppelt entschädigt.
Das ganze ist also schon entweder-oder. Wobei meist wohl die 30ct/km PKW mehr sein werden als der Preis für die Bahn-km.
Aber prinzipiell steht dir auch bei geänderter Streckenführung die Erstattung des nicht nutzbaren Teils zu, da der Vertrag ja nicht voll erfüllt wurde. Und du der Bahn ja sogar durch die geänderte Führung noch Kosten erspart hast, wenn du damit näher dran abbrichst.


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