? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Allgemeines Forum)

Artur Donar, Mittwoch, 07.12.2022, 15:07 (vor 1112 Tagen)

Hallo,

es geht um eine Fahrt, die etwas vor dem Ziel abgebrochen wurde, weil der letzte Anschluss des Tages verpasst wurde. Das restliche Stück wurde dann mit dem Auto gefahren. Vom Start bis zum Abbruchsbahnhof waren es über 1000km, der Rest wären nochmal rd 80km gewesen.

Nun heißt es bei der Beantragung der Entschädigung, wenn man einen Fahrtabbruch wünscht, im online Formular der DB:
„ Ich bin zwar losgefahren, habe aber aufgrund von Verspätung, verpasstem Anschluss oder Zugausfall die Reise abgebrochen und bin zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren.“ Wobei die letzten Worte fett hervorgehoben sind.

Macht man sich strafbar bzw ist es Betrug, wenn man trotzdem einen Fahrtabbruch beantragt, ohne zurückgefahren zu sein?


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