Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit... (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 25.09.2022, 10:01 (vor 1289 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 25.09.2022, 10:03

Den Beförderungsvertrag hab ich ja mit DB Regio geschlossen, da ich dort meine Fahrkarte gekauft habe. Hat auch nichts damit zu tun dass diese sich das Geld dann vom verursachenden EVU aglis zurück holen kann.


Nun, da würde dir das SC FGR aber was ganz anderes erzählen, z.B. wenn der verursachende Zug einer der NWB gewesen wäre, nämlich "nicht zuständig, wende dich an die NWB". Nicht der Verkäufer der Fahrkarte sondern das verursachende EVU ist dein Ansprechpartner.

Wobei das SC FGR bei Agilis zuständig ist.
Wenn das als Beispiel die NWB gewesen wäre, wird es noch schwieriger.
Zumal das ganze nun in "dem Internet" steht, nämlich hier: https://www.ice-treff.de/index.php?id=662896

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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