Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB. (Allgemeines Forum)

gnampf, Samstag, 24.09.2022, 10:23 (vor 583 Tagen) @ 611 040

der hat aber mit der berechtigten Forderung von DB Fernverkehr rein gar nichts zu tun. Diese ist somit innerhalb der Frist zu zahlen, sonst darfst du halt noch Mahn- und Inkassogebühren drauf legen. Deine Fahrgastrechte richten sich wenn gegen DB Regio und sind beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen.
Wie die dann zu einem EBE statt einem Fahrschein stehen wirst du in ihrer Antwort sehen.


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