Hab ich erwartet. Verstoß gegen die DB BB. (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 24.09.2022, 08:17 (vor 1291 Tagen) @ ICETreffErfurt
bearbeitet von EK-Wagendienst, Samstag, 24.09.2022, 08:21

Du hättest jederzeit während der Fahrt dir Flexpreis online kaufen können.

Dann wäre das EBE auf 7 Euro Bearbeitungsgebühr reduziert worden und du hättest den Flexpreis anschließend über FGR erstattet bekommen.

Biete Ihnen doch an, den einfachen Flexpreis zu zahlen und bitte das EBE mit deinem Anspruch aus den FGR zu verrechnen.

Das sind 2 verschiedene Sachen, die hintereinander geklärt werden müssen, da ganz verschieden Abteilungen beteiligt sind. Verrechnen geht bei der DB nie.

Zumal hier ja noch ein nicht DB EVU beteiligt ist.

Zitat (für das verursachende EVU hier agilis)

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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