Deine Aufgabe als Kunde wäre gewesen, es gar nicht soweit... (Allgemeines Forum)

gnampf, Sonntag, 25.09.2022, 09:16 (vor 1289 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von gnampf, Sonntag, 25.09.2022, 09:16

Denn auf die Erstattung des Flexpreises hab ich ja einen Anspruch aus den FGR und der kann mir verwehrt werden nur weil ich ihn nicht VORHER gekauft habe.
Und vor allem da ja FV eh nichts damit zu tun hat.

Wieso nicht? Fahrgastrechte können dir auch Anspruch auf ein Hotel geben, Geld gibts trotzdem nur wenn du eine Hotelrechnung vorlegst. Nicht mit einem Kreditkartenbeleg, nicht mit einer mündlichen Aussage oder etwas handschriftlich auf einen Bierdeckel gekritzelten. Selbst mit einer Zeugenaussage nicht, die belegt das du im Hotel warst und XYZ Euro bezahlt hast. Somit ist längst nicht gesagt das eine Zahlungsverpflichtung für ein EBE vorliegt.

Den Beförderungsvertrag hab ich ja mit DB Regio geschlossen, da ich dort meine Fahrkarte gekauft habe. Hat auch nichts damit zu tun dass diese sich das Geld dann vom verursachenden EVU aglis zurück holen kann.

Nun, da würde dir das SC FGR aber was ganz anderes erzählen, z.B. wenn der verursachende Zug einer der NWB gewesen wäre, nämlich "nicht zuständig, wende dich an die NWB". Nicht der Verkäufer der Fahrkarte sondern das verursachende EVU ist dein Ansprechpartner.


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