Weiterreise mit dem Fernverkehr bis zum Zielbahnhof möglich (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 24.09.2022, 11:50 (vor 1291 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 24.09.2022, 11:51

sie schreibt nicht explizit vor, dass du eine möglichst kurze Strecke wählen mußt. Prinzipiell gilt aber immer die Schadensminderungspflicht.

Nicht bei der Weiterreise mit einem anderen Zug gemäß der Regelungen aus der EVO oder der VO (EG) 1371/2007.

Ich hab bereits mehrere Fahrkarten erstattet bekommen, bei denen ich nach einem Anschlussverlust weit über 300km mit dem Fernverkehr inkl. Umstiege zurückgelegt hab. Die ursprüngliche Verbindung hatte ich meistens schon ab dem ersten Halt wieder eingeholt.


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