Der übliche oder nicht übliche Weg einer FN... (Allgemeines Forum)

chriL999, Montag, 08.08.2022, 17:42 (vor 1339 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von chriL999, Montag, 08.08.2022, 17:43

Die Ausstellung einer erfolgten Fahrpreis-Nacherhebung kann angeblich auch im Terminal des Prüfers nicht mehr storniert werden.

Die Bahn tritt die Geld-Forderung direkt an die Erhebungsstelle in Baden-Baden ab, somit kann und wird auch verständlicherweise der Mitarbeiter im Reisezentrum nicht mehr weiterhelfen können, er hat keinerlei Zugriff auf die Systeme.

Auf der Fahrpreis-Nacherhebung steht aber ein Hinweis, wie bzw. wo man sich im konkreten Fall "beschweren" kann, z.B.
https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/kontakt.html inklusive Chat-Funktion.
In der Klärung (gemeint ist noch nicht die gerichtliche - bevor dieser Hinweis gleich wieder kommt) wendet sich der Bearbeiter ggf. an den Aussteller der Fahrpreis-Nacherhebung, daher kommt es zu Verzögerungen.

Dieser würde im konkreten Fall wohl aussagen, dass er einen Fahrgast ohne gültiges Ticket angetroffen hat. Gemäß Dienstanweisung muss er dann grundsätzlich eine Fahrpreis-Nacherhebung ausstellen. Aus Gründen von Kulanz auf diese zu verzichten, kann ihm selber erhebliche Probleme inkl. Abmahnung bereiten, da die Bahn auch Prüfdienste in den Zügen zur Kontrolle ihrer Zugbegleiter einsetzt.

Der Fahrgast müsste sich nun in der Formulierung seiner Sichtweise von einer Fachkraft (Anwalt, Rechtsberatung, etc.) "helfen" lassen. Im dann für ihn günstigsten Fall wird nach längerer Klärung die Forderung auf die üblichen 7 oder 9 EUR "Verwaltungs-Pauschale" reduziert (den genauen Betrag habe ich nicht mehr im Kopf). Andernfalls gibt es nur noch den Weg der gerichtlichen Klärung, sofern der Fahrgast nicht zahlen will oder kann.


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