OT: Erstattung wegen Nichterfüllbarkeit Beförderungsvertrag? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 23.08.2021, 21:57 (vor 949 Tagen) @ mmandl

Was aber noch möglich wäre: Diese Fahrkarte zurückgeben, da der Vertrag nicht erfüllt werden kann, was auch beim Supersparpreis zur 100% Erstattung führen muss. Danach eine neue Fahrkarte kaufen, die besser passt.


Wurde dieses Vorgehen bereits erfolgreich mit solchen Fahrkarten (Supersparpreis oder Sparpreis und/oder in der Europavariante) durchgeführt? Wenn das stimmt, könnten alle Fahrkarten, die fahrplanbasiert gebucht wurden und deren zugrundeliegende Verbindung durch nachträgliche Fahrplanänderungen so nicht mehr fahrbar ist, erstattet werden; auch solche, bei denen die Beförderungsbedingungen eine Erstattung ausschließen.
Meine Frage bezieht sich nicht auf den Fahrtabbruch nach der EG-VO 1371/2007.


Hier stellt sich die Frage, inwieweit die VO 1371/2007 bzw. die EVO eine Sperrwirkung gegenüber dem mitgliedstaatlichen Recht bzw. dem allgemeinen Schuldrecht des BGB entfaltet. Ersteres ist höchst umstritten, bzgl. letzterem geht die ganz h.M. davon aus, dass der umfängliche Haftungsauuschluss des § 17 EVO a.F. in den neuen § 8 EVO hineinzulesen ist.

Inwiefern berührt § 8 EVO die Erstattung von Fahrkarten?

Ich bin der Auffassung, dass beide Rechtsakte keine Sperrwirkung entfalten.

Wenn dem so wäre, hieße das also, dass eine Erstattung von Fahrkarten, deren zugrundeliegende Verbindung durch nachträgliche Fahrplanänderungen so nicht mehr fahrbar ist, ohne Abzüge zu erfolgen hätte?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum