verpasster Anschluss = zu erwartende Verspätung über 60 min? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 23.08.2021, 21:25 (vor 949 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 23.08.2021, 21:26

Für Deine Fahrkarte kommen die SCIC-NRT der DB, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und natürlich die EG-VO 1371/2007 zur Anwendung.
Eine Aufhebung der Zugbindung lässt sich hieraus nicht für die Gesamtstrecke, sondern nur für die Binnenverkehrsstrecke mit dem Beförderer DB ableiten, da die zu erwartende Verspätung am Zielort laut Beförderungsvertrag weniger als 60 Minuten beträgt (Ankunft vrsl. um 0:42 statt um 23:46).


Das ist so nicht richtig, zumindest ist die Rechtslage nicht eindeutig. Richtigerweise führen ein Zugausfall und ein verpassster Anschluss per se zu einer Verspätung von mehr als 60 Minuten (mit welchen Zügen soll der Fahrgast sonst fahren dürfen um an sein Ziel zu kommen?! Gerade bei einer Zugbindung hätte man gar keine Kriterien anhand derer man beurteilten könnte, ob eine vorrangige Verbindung eine Verspätung größer als 60 Minuten ausschließt).

Im vorgetragenen Fall liegt der Anschlussbruch aber nicht im Bereich einer Zugbindung oder davor, sondern dahinter (ICE->RB(NV)). Solch ein verpasster Anschluss führt nicht "per se zu einer [vernünftigerweise zu erwartenden] Verspätung von mehr als 60 Minuten" am Zielort laut Beförderungsvertrag.


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