Danke für die Einwendung, Platz 42! (Allgemeines Forum)

Ösi, Freitag, 30.10.2020, 08:52 (vor 1277 Tagen) @ GUM

Der Unterschied ist, dass die Ministerpräsidenten (und Landräte und Bürgermeister) auf der Basis eines Gesetzes, das der Bundestag beschlossen hat, agieren. Und die Gerichte diese Verordnungen genauso wie auf deren Basis erkannte Strafen auch wieder aufheben können. Ulbricht und Honecker konnten hingegen tatsächlich durchregieren.


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