Flugverkehr zielgerichtet besteuern (Allgemeines Forum)

flierfy, Montag, 25.02.2019, 10:04 (vor 2598 Tagen) @ Alibizugpaar

Man kann Flüge auch nach Entfernung gestaffelt verteuern. Für Flüge bis 500 km wird das Kerosin genauso besteuert wie Ottokraftstoffe, für Flüge ab 2000 km senkt man die Kraftstoffsteuern auf 10% des eben genannten Wertes ab. Dazwischen wird linear interpoliert. Damit kann man den Effekt, dass eine bessere Bahn-Anbindung des Flughafens den Flugverkehr begünstigt, weitestgehend wieder einkassieren.


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