DB affinie Interpretation (Allgemeines Forum)

Power132, Donnerstag, 31.01.2019, 17:48 (vor 2666 Tagen) @ Christian_S
bearbeitet von Power132, Donnerstag, 31.01.2019, 17:51

Also ist es völlig legitim, dass man ca 12 Wochen vor Ende der Einreichungsfrist keine konkreten Aussagen seitens DB Netz trifft.

Der Kunde erhält von der DB Netz AG eine schriftliche Aussage, ob sein Fahrplankonzept funktioniert. Ist das nicht der Fall, schlägt die DB Netz AG Alternativen vor, beispielsweise den Einsatz schnellerer Triebfahrzeuge.

Das kann man nicht in 4 Monaten beantworten?,

Und wenn man sich an die BNA wendet, ist das legitim, in anderen Bereichen des Verwaltungsrechts gibts auch nach bestimmten Fristen die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.


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