Warum nicht beides - wie in der Schweiz! (Aktueller Betrieb)

MartinN, Fricktal, Schweiz, Mittwoch, 29.08.2018, 11:45 (vor 2783 Tagen) @ JumpUp

Ein anderes Problem dürfte das Behinderten Gleichstellungsrecht sein. Ich denke es lässt sich bei einem Neigezug kein Tiefeneinstieg auf 76cm oder gar 55cm Bahnsteighöhe realisieren.


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