Herrje... (Allgemeines Forum)

guru61, Arolfingen, Freitag, 14.10.2016, 12:52 (vor 3458 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von guru61, Freitag, 14.10.2016, 12:55

Fahrplan
Also von einem Versprechen steht dort nichts. Aber das kann ja in der hochgelobten Schweiz anders sein.

Hmm, warum bekommt man dann eine Entschädigung, wenn man eine Stunde zu spät ist?
In der Hochgelobten Schweiz braucht man eine Entschädigungsregelung nicht. Bei 1/2 Std Betrieb kann ein Zug nur 29 Min zu spät sein :-)

Gruss Guru


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