EU-Fahrgastrechte sind bindend (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 22.09.2011, 23:05 (vor 5309 Tagen) @ Giovanni

Wie andere User bereits schrieben, ist noch nicht einmal "vernünftigerweise" von einer 60minütigen Verspätung auszugehen und es gibt auch keinen nächsten Zuges mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen.


Die genaue zu erwartende Verspätung war nicht feststellbar - ok.

Zu den vergleichbaren Beförderungsbedingungen:
Wären diese nicht vergleichbar, besäße der Fahrgast wenn der letzte ICE/IC am Abend ausfiel / durch Verspätung eines anderen Zuges verpasst würde doch Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt?
Oder sind die Beförderungsbedingungen dann plötzlich vergleichbar?

Es wird sicher eine Übereinstimmung in vielen Punkten der Beförderungsbedingungen zwischen NV- und FV-Tickets geben, denn die BB sind ziemlich umfangreich.
Für mich wären die BB nur dann als "vergleichbar" anzusehen, wenn sie sich hinsichtlich der Produktklasse nicht unterscheiden.
Vergleichbar sind in der Interpretation der Bahn die FV-Produktklassen und NV-Fahrscheine nur bei nachträglicher Feststellung der auslösenden NV-Verspätung.
Die "erheblich ermäßigten Fahrpreise" (SWT/QDLT/Ländertickets) haben dann wiederum keine zu anderen NV-tickets vergleichbare Beförderungsbedingenen. Sie fallen ja auch unter die "Besonderen Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG".


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