[OT?] "vergleichbare Beförderungsbedingungen" (Allgemeines Forum)

Jogi, Donnerstag, 22.09.2011, 17:12 (vor 5310 Tagen) @ Giovanni

Eine Beförderung in einer höheren Produktklasse, die (hier) im NRW-Tarif nur mit einem vor Fahrtantritt zu erwerbendem Aufpreis nutzbar ist, dürfte wohl kaum unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen stattfinden.


Vergleichbare Beförderungsbedingungen beziehen sich auf die Wagenklasse und etwaige Inklusivleistungen (Verpflegung, Schlafwagen,...). [...]

Bzgl. einer FV-Nutzung mit dem WET im Verspätungsfall habe ich mal beim EBA nachgefragt; dazu hat das RP Darmstadt eine Stellungnahme der DB eingefordert, in welcher es u.a. heißt:
"Wesentlich ist hierbei [= Art. 16 Verordnung (EG) 1371/2007] die Formulierung 'unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen'. Inhaber einer Fahrkarte für Züge der Produktklasse C beabsichtigen per se, ihre Fahrt in Zügen der Produktklasse C durchzuführen. Fände doe Weiterreise in einer anderen Produktklasse (z.B. Nachtzug, ICE, IC etc.) statt, stünde dies im Widerspruch zu Art. 16 b), da die Beförderungsbedingungen nicht vergleichbar sind."
Das RP hat der gesamten Antwort der DB ohne Einschränkung zugestimmt.


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