[OT?] "vergleichbare Beförderungsbedingungen" (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 22.09.2011, 19:23 (vor 5309 Tagen) @ Jogi

Eine Beförderung in einer höheren Produktklasse, die (hier) im NRW-Tarif nur mit einem vor Fahrtantritt zu erwerbendem Aufpreis nutzbar ist, dürfte wohl kaum unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen stattfinden.


Vergleichbare Beförderungsbedingungen beziehen sich auf die Wagenklasse und etwaige Inklusivleistungen (Verpflegung, Schlafwagen,...). [...]

Bzgl. einer FV-Nutzung mit dem WET im Verspätungsfall habe ich mal beim EBA nachgefragt; dazu hat das RP Darmstadt eine Stellungnahme der DB eingefordert, in welcher es u.a. heißt:
"Wesentlich ist hierbei [= Art. 16 Verordnung (EG) 1371/2007] die Formulierung 'unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen'. Inhaber einer Fahrkarte für Züge der Produktklasse C beabsichtigen per se, ihre Fahrt in Zügen der Produktklasse C durchzuführen. Fände doe Weiterreise in einer anderen Produktklasse (z.B. Nachtzug, ICE, IC etc.) statt, stünde dies im Widerspruch zu Art. 16 b), da die Beförderungsbedingungen nicht vergleichbar sind."
Das RP hat der gesamten Antwort der DB ohne Einschränkung zugestimmt.

Mich erschreckt die mangelnde Fachkompetenz des RP Darmstadt.
Nicht nur dass sie die Interpretation der Fahrgastrechte genau dem Unternehmen überlässt, dass dadurch Millionengelder von Kunden erpressen könnte. Es winkt diesen Text auch noch ohne ausreichende Prüfung durch.

Spätestens dann sollte nämlich aufgefallen sein, dass die Aussage bezüglich der Nachtzugnutzung falsch ist: Züge der Gattungen EuroNight und D-Nacht dürfen nämlich mit allen Fahrkarten gemäß BB Personenverkehr benutzt werden - auch C-Tickets.

Selbst offensichtlich fehlerhafte Tarife hat das RP Darmstadt durchgewunken - so hat die Erzgebirgsbahn in ihren Tarif definiert, dass alle Tickets für den Fernverkehr erheblich ermäßigt seien (und andere nicht anerkannt werden).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum