Zugchef scheitert an Rausschmiss von Fahrgästen (Allgemeines Forum)

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 21.09.2011, 21:32 (vor 5319 Tagen) @ Fred

Mein geplanter Zug ist zu Spät. Kann ich jetzt einfach den nächsten nehmen?
Sofern eine um min. 20 Minuten verspätete Ankunft am auf der Fahrkarte aufgedruckten Zielbahnhof zu erwarten ist, kann die Reise unverzüglich mit einem anderen Zug fortgesetzt werden, auch auf einer anderen Route und/oder einer anderen Produktkategorie (Nahverkehr/IC/ICE/Nachtzug), allerdings nicht mit reservierungspflichtigen Zügen oder Sonderzügen.

Bitte beachten:

Für Fahrkarten des Nahverkehrs (Produktkategorie C) gilt: Wird die Weiterreise in einem Zug einer höherer Produktkategorie (also ICE, IC, Nachtzug) fortgesetzt, muss sich der Reisende wahlweise einen «Produktübergang» oder eine neue Fahrkarte selbst kaufen. Die Kosten dafür werden dann vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.
Beim Schönen-Wochenende-Ticket und den Ländertickets muss die Weiterreise in einem anderen Nahverkehrszug erfolgen.
Was bedeutet «zu erwartende Verspätung»
Schlicht und einfach gesagt, die Verspätung, die mit Blick auf die aktuelle Verkehrslage der Zug am Umstiegsbahnhof oder Zielort des Reisenden wahrscheinlich erreicht wird. Genaue Auskunft über Prognosen kann nur das Personal geben.

Was mache ich wenn sich hinterher (nachdem ich mein neues Fernverkehrsticket gekauft habe) herausstellt, dass es höhere Gewalt war und mir keine Entschädigung zusteht?
An die Schlichtungsstellen wenden:
www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fahrgastrechte_schlichtung.shtml
Sie vermittelt in Konfliktsituationen zwischen Eisenbahnunternehmen, das die Verspätung verursacht hat, und dem Kunden. Wie hoch die Chancen auf eine nachträgliche Entschädigung sind, hängt vom Einzelfall ab.


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