EU-Fahrgastrechte sind bindend (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 22.09.2011, 16:13 (vor 5309 Tagen) @ liebe70

Wem bricht denn ein Zacken aus der Krone wenn er die Pendler vom DO bis DUS im ICE fahren lässt?

Kommt doch nicht täglich vor wie damals in Recklinghasusen als jeden Morgen der ICE von MS nach FRA gestürmt wurde.
Gotzt sei Dank hat die BuPol diesen Schwachsinn erkannt, und ist nicht eingeschritten.


Fahren lässt man sie ja, nur nachzahlen müssen sie. Bis zu einer evtl. Erstattung durch das Servicecenter FGR. Wenn man das anders handhaben würde, könnte ja jeder NV-Kunde mit einer relationsbezogenen FK behaupten, dass ein NV-Zug eine hinreichende Verspätung hatte, und dann FV fahren. Der Zugbegleiter müsste dann bei jedem Reisenden überprüfen, ob eine Berechtigung zur Fahrt vorliegt. So ist alles klar: Besitzer von NV-Tickets müssen (bis auf wenige geregelte Ausnahmen zur IC-Nutzung) nachzahlen.


Für diese Aussage hätte ich gerne eine Quelle.


Auf den konkreten Fall bezogen: http://www.vrr.de/de/global/hilfe_faq/fragen_und_antworten/00433/index.html

Das ist die Mobilitätsgarantie des VRR.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von maximal 59 Minuten greift diese.
Ab 60 Minuten hat der Kunde die volle Wahlmöglichkeit zwischen EU-Fahrgastrechten und freiwilligen Leistungen.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten ist nur die EU-Fahrgastrechteverordnung maßgeblich, die diesen Schwachsinn nicht kennt.
Eine Einschränkung dieser Fahrgastrechte durch nationale Verordnungen oder Beförderungsbedingungen der Bahn ist nicht zulässig.


Erkläre das bitte mal dem VRR, denn der hat die VRR-Mobi-Garantie-Regelung ausgeheckt.

Der Kunde hat die Wahlmöglichkeit.

Hier war für die meisten Fahrgäste zunächst von einer geringeren Verspätung auszugehen, aber...

Die Bundespolizei wurde laut des Zeitungsartikels wegen "Überfüllung" gerufen und anscheinend nicht wegen Fahrgästen ohne Fahrschein, die sich weigerten, eine gültige FK zu erwerben (Schwarzfahrer).


...da die Mitnahme aller Fahrgäste im nachfolgenden RE11 und auch im darauf folgenden RE1 offensichtlich nicht möglich ist


Offensichtlich? Wie kommst Du darauf? Wenn ich mir die einzelnen Zugkonfigurationen ansehe, passen in einen ICE2 weitaus weniger Reisende als in einen RE, der aus fünf Doppelstock-Einzelwagen gebildet wird. Sowohl die RE 11 als auch die RE 1 wird mit diesen Zügen gefahren. Die RE160-Züge haben etwas mehr als 600 Plätze im Gesamtzug, während der ICE 2 maximal 381 Plätze beim Redesign-ICE 2 (sonst 368 Plätze) hat. Willst Du damit ausdrücken, daß in den ICE 2 mehr Reisende passen, als in zwei RE160-Züge? 380 Plätze des ICE 2 vs. ca. 1200 Plätze RE160 (je ein Zug der RE 11 bzw. RE 1)? Wenn ich jetzt noch die 150% Überbesetzung mit einrechne, denn ab dieser Besetzung muß im Fernverkehr der Zug teilgeräumt werden, dann sehen die Zahlen noch extremer aus - und zwar in die Richtung, daß die Nv-Reisenden der ausgefallenen RE 6 mehr als locker in die nachfolgenden RE 11 und RE 1 passen.

In den Unterlagen zur Sommerstufe waren für Fernzüge außer TGV 200% Besetzung als zulässig angegeben - TGV 150%.
Oder waren diese Unterlagen fehlerhaft?

Der RE11 besteht aus 2x 425, der RE1 aus regulär 6 Dostos. Beide Züge haben jedoch erfahrungsgemäß bereits eine Auslastung von deutlich über 100% - die Aufnahme von zusätzlichen 150 Fahrgästen wäre unmöglich gewesen.

Im ICE war diese wegen der geringeren "Grundauslastung" hingegen möglich.

- die Fahrgastzahlen sollten aufmerksamen Bahnfahrgästen bekannt sein -


Der Zf des ICE wird *zwangsläufig* diese Zahlen nicht kennen...

Es wäre ihm möglich, dies zu erfragen.

sieht die Sachlage hier ein wenig anders aus.


Inwiefern? Es läuft so ab, daß die regional zuständige TP von DB Regio die jeweilige TP von DB Fernverkehr über den Zugausfall informiert und um eine Mitnahme der Reisenden bittet. Diese informiert das betreffende Zub.

Das ist zwar das gängige Vorgehen - allerdings trotzdem nicht rechtskonform.
Eine vorherige Freigabe des Fernverkehrszuges ist gemäß EU-Fahrgastrechte genau so wenig erforderlich wie der Erwerb eines neuen Fahrscheines (unter 60min greifen andere Regeln) - der Zugchef wäre allerdings berechtigt bei einer Überfüllung die Mitnahme zu verweigern.

Von daher ist von meiner Sicht davon auszugehen, dass die Fahrgäste tatsächlich gültige Fahrausweise besaßen.


Gültige Fahrkarten für den Nahverkehr, ja. Aber nicht für den ICE.

Entsprechend EU-Fahrgastrechteverordnung Fahrscheine die die Mitfahrt im nächsten Zug erlaubben - hier zufällig ein ICE.

Nicht korrekt war allerdings die Störung des Eisenbahnbetriebs durch das Bahnhofspersonal in Deutschland (hätte anschließend Teilräumung des RE11 oder Fahrt mit unzulässiger Überladung zur Folge) und die unbegründete Bestellung der BuPol durch das Zugpersonal und die daraus resultierende Verspätung.


Wieso durch das Bahnhofspersonal in Deutschland? Wie ist das zu verstehen? Das *gesamte Bahnhofspersonal in Deutschland* stört den Eisenbahnbetrieb - und in der weiteren Folge muß ein Zug der NRW-RE-Linie 11 geräumt werden? Seltsame Theorie, die Du vertrittst.

Dortmund, nicht Deutschland.
Der RE11 ist nicht ansatzweise in der Lage, zusätzlich zur üblichen Fahrgastzahl (die die Stehplätze ganz gut ausfüllt) weitere 150 Personen mitzunehmen.

Übrigens:
In allen anderen EU-Ländern außer Polen haben die Fahrgäste grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen allen reservierungsfreien Zügen - selbst wenn diese pünktlich sind.


Wir sind hier weder in anderen EU-Ländern, noch in Polen. Der Staat nennt sich hier immer noch Bundesrepublik Deutschland. Das läuft wohl wieder auf die Apfel-Birnen-Geschichte aus. Ich kann doch auch nicht einen VW mit einem Mercedes vergleichen.

Es belegt den Schwachsinn der deutschen Praxis.

Hat sich mal jemand ausgerechnet wie viel der Fahrkartenverkauf, die Verspätungsformulare, Brieföffnung, Bearbeitung und Überweisung für 150 Einzelfälle kostet?


Nichts. Die einzelnen betroffenen Mitarbeiter bekommen ein zeitunabhängiges Gehalt da sie weder Akkordarbeit leisten noch nach Stückzahl bezahlt werden. Außerdem trat der Fall gar nicht ein. Was willst Du also?

Tritt der Fall mehrfach ein, werden Überstunden und neue Mitarbeiter fällig.
Und die Portokosten natürlich.

Vom Stress für den ehrlichen Kunden ganz zu schweigen?


Mit viel bösem Willen kann ich eine PTBS daraus konstruieren - für das Fernverkehrs-Zub, weil es ungerechtfertigt als Buhmann hingestellt wird. Der Streß der Reisenden besteht darin, zu spät zur Arbeit zu kommen.

Wie dargestellt war durch den RE6-Ausfall und die bekannte chronisch grenzwertige Auslastung der genannten Fahrtalternativen vernünftigerweise von einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auszugehen, womit durch die EU-Fahrgastrechteverordnung eine automatische Freigabe des nächsten Zuges mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen (in diesem Fall ein ICE) erfolgt.

Und sonst? Sie werden ja nicht - wie es zu oft beim Fernverkehrs-Zub der Fall ist - von Reisenden regelrecht niedergebrüllt (ist mir erst am Mittwoch passiert, weil ein Reisender eine ungenaue Frage stellte, ich diese beantwortete - und er mich niederbrüllte, weil er nicht das vorfand, was er erwartet hatte [in der weiteren Folge wollte er zusätzlich eine Fahrpreisminderung wegen vermeintlicher Schlechtleistung]).

Von daher ist eine monetäre Betrachtung nicht möglich - oder weißt Du, wie hoch die Behandlungskosten bei einer PTBS sind?

Hätte der Zugbegleiter dieses korrekte Verhalten der Fahrgäste erkannt, hätte er eine kurze Meldung gemacht und sie freundlich im Zug begrüßt.
Die Belastungsituation ist jedoch dadurch aufgetreten, dass der Zugbegleiter als Folge fehlerhafter Unterweisungen eine ungerechtfertigte Fahrpreisnacherhebung und anschließende unberechtigte Teilräumung durchführen wollte.


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