[OT?] "vergleichbare Beförderungsbedingungen" (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 22.09.2011, 21:01 (vor 5310 Tagen) @ Giovanni

Bzgl. einer FV-Nutzung mit dem WET im Verspätungsfall habe ich mal beim EBA nachgefragt; dazu hat das RP Darmstadt eine Stellungnahme der DB eingefordert, in welcher es u.a. heißt:
"Wesentlich ist hierbei [= Art. 16 Verordnung (EG) 1371/2007] die Formulierung 'unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen'. Inhaber einer Fahrkarte für Züge der Produktklasse C beabsichtigen per se, ihre Fahrt in Zügen der Produktklasse C durchzuführen. Fände doe Weiterreise in einer anderen Produktklasse (z.B. Nachtzug, ICE, IC etc.) statt, stünde dies im Widerspruch zu Art. 16 b), da die Beförderungsbedingungen nicht vergleichbar sind."
Das RP hat der gesamten Antwort der DB ohne Einschränkung zugestimmt.

Spätestens dann sollte nämlich aufgefallen sein, dass die Aussage bezüglich der Nachtzugnutzung falsch ist: Züge der Gattungen EuroNight und D-Nacht dürfen nämlich mit allen Fahrkarten gemäß BB Personenverkehr benutzt werden - auch C-Tickets.

Ja, da hat die DB eben' nicht alle Eventualitäten berücksichtigt. Bezüglich der Kategorie CNL hatte sie ja Recht.
Die C-Tickets sind für die in Betracht kommenden Verbindungen aber auch teuer:
Beispiel: Berlin Hbf-Köln Hbf im EN 446 (Sitzwagen):
C-Preis: 69,40 € Aufpreis: 4 € Summe: 73,40 €


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