EU-Fahrgastrechte sind bindend (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 22.09.2011, 00:20 (vor 5311 Tagen) @ michael_seelze

Wem bricht denn ein Zacken aus der Krone wenn er die Pendler vom DO bis DUS im ICE fahren lässt?

Kommt doch nicht täglich vor wie damals in Recklinghasusen als jeden Morgen der ICE von MS nach FRA gestürmt wurde.
Gotzt sei Dank hat die BuPol diesen Schwachsinn erkannt, und ist nicht eingeschritten.


Fahren lässt man sie ja, nur nachzahlen müssen sie. Bis zu einer evtl. Erstattung durch das Servicecenter FGR. Wenn man das anders handhaben würde, könnte ja jeder NV-Kunde mit einer relationsbezogenen FK behaupten, dass ein NV-Zug eine hinreichende Verspätung hatte, und dann FV fahren. Der Zugbegleiter müsste dann bei jedem Reisenden überprüfen, ob eine Berechtigung zur Fahrt vorliegt. So ist alles klar: Besitzer von NV-Tickets müssen (bis auf wenige geregelte Ausnahmen zur IC-Nutzung) nachzahlen.

Für diese Aussage hätte ich gerne eine Quelle.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten ist nur die EU-Fahrgastrechteverordnung maßgeblich, die diesen Schwachsinn nicht kennt.
Eine Einschränkung dieser Fahrgastrechte durch nationale Verordnungen oder Beförderungsbedingungen der Bahn ist nicht zulässig.

Hier war für die meisten Fahrgäste zunächst von einer geringeren Verspätung auszugehen, aber...

Die Bundespolizei wurde laut des Zeitungsartikels wegen "Überfüllung" gerufen und anscheinend nicht wegen Fahrgästen ohne Fahrschein, die sich weigerten, eine gültige FK zu erwerben (Schwarzfahrer).

...da die Mitnahme aller Fahrgäste im nachfolgenden RE11 und auch im darauf folgenden RE1 offensichtlich nicht möglich ist - die Fahrgastzahlen sollten aufmerksamen Bahnfahrgästen bekannt sein - sieht die Sachlage hier ein wenig anders aus.
Von daher ist von meiner Sicht davon auszugehen, dass die Fahrgäste tatsächlich gültige Fahrausweise besaßen.


Nicht korrekt war allerdings die Störung des Eisenbahnbetriebs durch das Bahnhofspersonal in Deutschland (hätte anschließend Teilräumung des RE11 oder Fahrt mit unzulässiger Überladung zur Folge) und die unbegründete Bestellung der BuPol durch das Zugpersonal und die daraus resultierende Verspätung.


Übrigens:
In allen anderen EU-Ländern außer Polen haben die Fahrgäste grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen allen reservierungsfreien Zügen - selbst wenn diese pünktlich sind.

Hat sich mal jemand ausgerechnet wie viel der Fahrkartenverkauf, die Verspätungsformulare, Brieföffnung, Bearbeitung und Überweisung für 150 Einzelfälle kostet? Vom Stress für den ehrlichen Kunden ganz zu schweigen?


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